11.1 Privatsphäre und Kriminalität

Verschlüsselung ist ja auch kein Thema, solange die kontrollierenden Stellen in der Lage sind, im Notfall die benutzten Verfahren zu neutralisieren - etwa durch geeignete Rechenleistung. Seit allerdings Verfahren bekannt geworden sind, die sich hartnäckig auch professionellen Angriffen widersetzen und die dabei auf jedem handelsüblichen PC schnell und sicher durchgeführt werden können, taucht wieder der Ruf auf, Verschlüsselung zu reglementieren. Als Hauptargument dient dabei die notwendige Überwachung organisierter Kriminalität.

Es ist aber nicht anzunehmen, daß sich kriminelle Elemente tatsächlich an geltende Gesetze halten und nur zugelassene Verfahren oder Hardware benutzen; dort sind auch sicherlich alle Möglichkeiten gegeben, sich bessere oder teurere Methoden zu leisten.

Werden effektive Chiffriermethoden eingesetzt, ist eine Abhöraktion nach richterlicher Anordnung nicht mehr möglich. Selbst wenn sanktionierte Verfahren oder Geräte eingesetzt werden, steht dem Einsatz zusätzlicher Verfahren kein Hindernis gegenüber - im Zeitalter der digitalen Datenübermittlung wird ja nicht mehr unterschieden, ob die Bits nun Sprache, Bilder oder andere Daten enthalten.

Zudem erlaubt die Steganographie das Verstecken von Nachrichten in unbedeutenden anderen. Auch hier wären Sanktionen nutzlos. Ja, und dann macht uns auch noch die Natur der Dinge einen Strich durch die Rechnung. Denn Verschlüsselung ist prinzipiell nicht nachweisbar: Wie wir oben im Abschnitt über Information gesehen haben, findet die eigentliche Entschlüsselung anhand einer Verabredung statt, nämlich der Bedeutung. Außer den Kommunikationspartnern kann niemand sicher wissen, welche Information tatsächlich in einer Nachricht steckt.

Man wird also der Kriminellen anders habhaft werden müssen als mit Abhöraktionen von Kommunikationskanälen wie Telefon oder Fax. Es wird sich trotzdem nicht vermeiden lassen, daß sich der Gesetzgeber Gedanken macht, wie er das Problem lösen könnte. Das ist auch seine Pflicht. Aber es wird längere Zeit dauern, bis das Expertenwissen der Kryptologen bis zu den Politikern hin diffundiert ist.

Es ist wie stets eine Frage von Nutzen und Kosten. Mit jeder Bequemlichkeit und mit jeder Einschränkung bezahlt man etwas. Die Frage ist dann nur, ob der Preis für das, was man einführen möchte, angemessen oder zu hoch ist. Im Falle der Kryptographie würden unüberlegte Einschränkungen die kriminellen Elemente nicht ernsthaft treffen, die Rechte der Bürger jedoch in unzumutbarer Weise einengen.