Wenn der Euro kommt .......
Das scharfe Schwert aus der EURO-Schmiede
Der Stabilitätspakt sorgt für Sanktionen
Für alle, die ihr Geld hart erarbeitet und einen Teil davon auf die hohe Kante gelegt haben, gilt eine Maxime: Der Euro muß mindestens so stabil sein wie die Mark. Mit dem Stabilitätspakt wird die solide Haushaltspolitik der Euro-Teilnehmer dauerhaft gesichert.
Die Wahrung der Haushaltsdisziplin ist zwar im Maastrichter Vertrag vorgesehen, doch die darin enthaltenen Sanktionen könnten sich in der Praxis als stumpfes Schwert herausstellen. Diese Schwachstelle führte zu einer Vertrauenslücke. Diese Lücke wird seit Dezember 1996 durch den Stabilitätspakt geschlossen. Damit soll dauerhaft eine solide Haushaltspolitik der Euro-Teilnehmer gesichert werden. Haushaltssünder müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die europäische Währungsunion ist keine Gut-Wetter-Veranstaltung: Das Haushaltsdefizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gilt auch in konjunkturell ungünstigen Perioden. Bei guter Konjunktur müssen die Staaten deutlich unter diesem Limit bleiben. Andererseits gibt es Ausnahmen bei schweren Rezessionen oder Naturkatastrophen. Das ausgefeilte System von Sanktionen sorgt für ein wirksames Abschreckungspotential. Das vollzieht sich in folgenden Stufen:
Ein Frühwarnsystem sorgt für die rechtzeitige Überwachung der Schuldenentwicklung. Wer sein übermäßiges Haushaltsdefizit nicht angeht, wird abgemahnt. Die Veröffentlichung des Blauen Briefes ist bereits ein Manko. Die Finanzmärkte lassen die unsolide Haushaltspolitik nicht ungestraft. Auf die Verschlechterung der Bonität eines Mitgliedstaates schlagen sie eine Risikoprämie in Form höherer Zinsen. Diese Markt-Sanktion wirkt verläßlich, weil der Maastrichter Vertrag die Haftung der Gemeinschaft oder anderer Mitgliedstaaten für die Schulden eines anderen ausschließt.
Danach kommen die Sanktionen. Wenn der Haushaltssünder sein Budget nicht in Ordnung bringt, werden Sanktionen eingeleitet. Zunächst muß ein Geldbetrag bei der Europäischen Zentralbank zinslos hinterlegt werden. Die Höhe dieser Stabilitätseinlage beträgt 0,2 bis 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist für die größeren Länder der Europäischen Union auf jeden Fall ein Milliardenbetrag! Nach zwei Jahren ohne gemachte Hausaufgaben bei der Etatsanierung wird es richtig ernst. Dann wird die zinslose Einlage in eine endgültige Strafe umgewandelt und an den EU-Haushalt abgeführt. Eine derartige Geldbuße für Haushaltssünder ist weltweit ohne Beispiel.
Länder, die unter Wirtschaftsrückgang oder schweren Konjunktureinbrüchen leiden, können ausnahmsweise straflos ausgehen. Hier gibt es eine dreifache Abstufung: (1) Bei einer leichten Rezession mit einer Schrumpfung bis zu 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ändert sich nichts an den Sanktionen. Hier gibt es keine Ausnahmen. (2) Bei einer mittleren Rezession zwischen 0,75 und 2 Prozent hat der Finanzministerrat einen Entscheidungsspielraum, ob Sanktionen verhängt werden oder nicht. Die Strafe erfolgt in diesem Fall nicht automatisch, sondern als Ergebnis einer politisch verantworteten Mehrheitsabstimmung. (3) Bei einer schweren Rezession mit Wirtschafts-schrumpfung von 2 Prozent und mehr geht ein Land straffrei aus.
Wird also der Euro so stabil wie die Mark? Ja. Denn auf der der doppelten Grundlage des Maastrichter Vertrags und des Stabilitätspakts wird der Euro weltweit die Währung mit den strengsten Stabilitätsvorgaben sein.