11.2.1 Deutschland

In Deutschland ist verschlüsselte Kommunikation nicht verboten. Es gibt zwar Diskussionen über das Thema, aber selbst hier streiten sich die Politiker (und diesmal zu Recht).

Am 18. Mai 1995 wurde die "Verordnung über die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen des Fernmeldeverkehrs in Fernmeldeanlagen, die für den öffenltichen Verkehr bestimmt sind" (Fernmeldeüberwachungsverordnung, FÜV) im Bundestag verabschiedet, die unter anderem deswegen formuliert wurde, weil deutsche Behörden monierten, daß sie den Verkehr zwischen mobilen Telefonen in den D- und E-Netzen nicht mehr abzuhören in der Lage waren. Kritik an dieser Verordnung kam danach nicht nur aus dem Forschungsministerium.

Das Datenschutzrecht fordert im Bereich der Datensicherheit keine Pflicht zur Verschlüsselung. Einzige Ausnahme ist hier das Landesdatenschutzgesetz von Schleswig-Holstein mit der "Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten".

Viel interessanter ist aber eine ganz andere Frage: Bisher haben die Kommunikationsdienstleistungsanbieter nach rein logistischen Bedürfnissen entschieden, welchen Weg (und damit welches Sicherheitsniveau) sie für die Daten vorsehen wollten. Das Bedürfnis der Kunden nach Sicherheit des benutzten Kanals war und ist nicht Teil des Dienstleistungsangebots. Bekanntestes Beispiel war zur Zeit der Mauer die Zusicherung der damaligen Deutschen Bundespost, daß die Telefonrichtfunkstrecken nicht abhörbar seien. Wie sich im Nachinein herausstellte, ein großer Irrtum (was allerdings Fachleute nicht sonderlich erstaunte). Ein anderes Beispiel war das alte B-Autotelefonnetz. Durch Verschweigen der Tatsache, daß das Abhören hier völlig problemlos möglich war, gerieten vertrauliche Gespräche grundsätzlich auch an unbefugte Adressen.

Ein wichtiger Kundenservice wäre es daher durchaus, daß die Entscheidung beim Kunden läge, welchen Weg seine Nachrichten laufen (Richtfunk, Kupferkabel, Glasfaser). Eine andere Möglichkeit wäre ein garantiertes Sicherheitsniveau, das Manipulationen und Angriffe von Unbefugten abwehrt.